Gemäß Art. 14 Vertrag von Aachen (VvA) umfasst der Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) „Interessenträger wie nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Parlamente und grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte und, falls erforderlich, die betroffenen Euroregionen“.
Die Absichtserklärung vom Oktober 2019 präzisiert den Teilnehmerkreis.
Seitens Frankreichs sind Mitglieder
Seitens Deutschlands sind die Mitglieder
- das Auswärtiges Amt,
- das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
- weitere Ministerien der Bundesregierung (wenn inhaltlich zuständig),
- die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
- sowie drei deutsche Abgeordnete der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
Die Bundesländer werden im Ausschuss durch Staatssekretäre/Staatssekretärinnen vertreten, die Bundesministerien ebenfalls auf Staatssekretärs- oder auf hoher Beamtenebene.
Desweiteren sind die fünf Eurodistrikte Mitglieder:
- SaarMoselle
- PAMINA
- Strasbourg-Ortenau
- Region Freiburg - Centre et Sud Alsace
- Trinationaler Eurodistrikt Basel
Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es eine Reihe von Beobachtern und Gästen (Schweiz, Luxemburg, Oberrheinkonferenz, Großregion, der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit) und es können von allen Mitgliedern Sachverständige hinzugezogen werden.