Der Ausschuss
Der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) ist in Artikel 14 des Vertrags von Aachen vom 22. Januar 2019 (VvA) angelegt. In einer gemeinsamen Absichtserklärung haben die deutsche Bundesregierung und die französische Regierung am 16. Oktober 2019 den Rahmen für die Einrichtung des Ausschusses präzisiert. Am 22. Januar 2020 hat sich der Ausschuss konstituiert und eine Geschäftsordnung beschlossen. Ziel des AGZ ist es, durch die Einbindung aller betroffenen Akteure über alle föderalen und administrativen Ebenen auf beiden Seiten der Grenze eine erhöhte Entscheidungsfähigkeit für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen. Weitere Informationen zu den Themenschwerpunkten der Arbeit des AGZ finden sich in den Arbeitsprogrammen 2020 und 2021.