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Pressemitteilung Nr.3-2021

02.06.2021 - Artikel

Der AGZ richtet seine ersten Stellungnahmen und Empfehlungen an den Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR).

Der AGZ richtet seine ersten Stellungnahmen und Empfehlungen an den Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR)

Am 31. Mai ist der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) zu seiner ersten ordentlichen Sitzung unter Vorsitz der beiden Beauftragten für die deutsch-französischen Beziehungen, Staatsminister Michael Roth und Staatssekretär Clément Beaune zusammengetreten. Im unmittelbaren Vorfeld des Deutsch-Französischen Ministerrates (DFMR) hat der Ausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen zu einer breiten Palette von Themen angenommen. Sie sollen dazu beitragen, den Alltag des Zusammenlebens im deutsch-französischen Grenzraum zu erleichtern und zu verbessern.

Konkret ging es dabei um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, grenzüberschreitende Sportveranstaltungen, die gegenseitige Anerkennung von KFZUmweltplaketten, grenzüberschreitende Bahnverbindungen, die grenzüberschreitende Beteiligungsmöglichkeiten an lokalen öffentlichen Unternehmen und die grenzüberschreitende berufliche Bildung. Zudem wurde die Besteuerung von Kurzarbeitergeld im grenzüberschreitenden Kontext diskutiert. Die beiden Vorsitzenden des Ausschusses berichteten dem DFMR anschließend über die Beschlüsse des AGZ. Dabei hoben sie auch die wichtige Rolle des Ausschusses als Forum für den regionalen Dialog während der Pandemie hervor.

Der Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) ist in Artikel 14 des Vertrags von Aachen angelegt, den Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 unterzeichneten. In einer gemeinsamen Absichtserklärung vereinbarten die beiden Beauftragten für die deutschfranzösische Zusammenarbeit am 16. Oktober 2019 den Rahmen für die Einrichtung und Arbeit des Ausschusses, der sich daraufhin am 22. Januar 2020 auf dem Hambacher Schloss konstituierte. Durch die Einbindung aller betroffenen Akteure über alle staatlichen und administrativen Ebenen auf beiden Seiten der Grenze verfügt der Ausschuss über eine erhöhte Expertise für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

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